Ihr Partner für Plakatständer und Schaukästen
blockHeaderEditIcon
   Ihr Partner für Plakatständer und Schaukästen
Datenschutz Text
blockHeaderEditIcon

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

von

Mag.A Bettina Schüle Werbeträger

Stand Juli 2019

 

 

1.           Geltung

 

1.1.        Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Mag.A Bettina Schüle Werbeträger, Hauptstraße 98, 3001 Mauerbach und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen.

 

1.2.        Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage http://www.werbetraeger.at und wurde der Kunde darüber auch informiert.

 

1.3.        Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

 

1.4.        Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 

2. Preise

 

2.1.        Die Preise von Mag.A Bettina Schüle Werbeträger verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer.

 

3. Fälligkeit

 

3.1.        Die Lieferungen von Mag.A Bettina Schüle Werbeträger sind sofort nach Lieferung entweder in bar zu vergüten oder zu überweisen, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird.

 

4. Gewährleistung und Haftung

 

4.1         Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme durch Hinterlegung vor Ort als an diesem Tag erfolgt.

 

4.2.        Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist die Mag.A Bettina Schüle Werbeträger zunächst berechtigt, nach ihrer Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

4.3.        Offensichtliche Mängel müssen Mag.A Bettina Schüle Werbeträger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich oder per E-Mail an die Adresse mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Mag.A Bettina Schüle Werbeträger bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung von Mag.A  Bettina Schüle Werbeträger aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

 

4.4.        Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

 

4.5.        Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.

Die Haftung für Folgeschäden ist generell ausgeschlossen. Mag.A Bettina Werbeträger haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden sowie ausgebliebene Einsparungen. Mitgelieferte Leuchtmittel unterliegen keiner Gewährleistung.

 

4.6.        Von Mag.A Bettina Schüle Werbeträger gelieferte Produkte unterliegen einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und Verbesserung. Wir behalten uns bei Artikeln aus unserem Standardlieferprogramm Anpassungen bzgl. technischer Details, des Designs, der Form, Farbe, der Wahl des Materials und/oder der Verpackung vor. Diese Änderungen bewirken keinen Anspruch auf Preisminderung.

Aufgrund regionaler Witterungsunterschiede kann keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Schutzfolien bzw. Produktabdeckungen und Rückwandmaterialien übernommen werden. Temperaturschwankungen können zu Verfärbungen und Formatänderungen bei Folienmaterial führen. Folien sind vom Kunden für den Einsatzzweck zu testen. Es erfolgt keinerlei Garantie auf Verschleißteile. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Material- und Fabrikationsfehler vorliegen.

Die Oberfläche der von uns vertriebenen Produkte aus Aluminium-, Blech-, Stahl- oder Kunststoffteilen als auch der Folien sind beschädigungsempfindlich und verfügen nur über eine beschränkte Kratzfestigkeit. Wir können für auftretende Beschädigungen nach Inanspruchnahme keine Haftung übernehmen. Farbliche Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit unserer Produkte können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für etwaige farbliche Abweichungen von Drucken, Postern oder Plakaten die hinter Schutzfolien präsentiert werden.

 

4.7.        Die mangelhafte Lieferung ist – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.

 

 

5.           Gefahrtragung

 

5.1.        Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.

 

5.2.        Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, oder das Material zur Abholung im Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

 

5.3.        Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

 

 

6.           Eigentumsvorbehalt

 

6.1.        Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

6.2.        Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

 

6.3.        Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

 

6.4.        Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorankündigung.

 

6.5.        Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

 

6.7.        In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

 

6.8.        Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

 

6.9.      Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

 

 

7.           Haftung

 

7.1.        Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.

 

7.2.        Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

 

7.3.        Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

 

7.4.        Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.

 

7.5.        Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

 

7.6.        Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

 

7.7.       Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

 

8.           Salvatorische Klausel

 

8.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

 

8.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

 

 

9.           Allgemeines

 

9.1.        Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

 

9.2.        Erfüllungsort ist der Sitz von Mag.A Bettina Schüle Werbeträger

 

9.3.        Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*